Verpflegung
Frühstück
Für die Frühstücksversorgung geben Sie Ihrem Kind bitte eine
Brottasche mit einem Frühstück mit. Sie sollten bei der
Zusammensetzung auf gesunde Ernährung achten. Zu empfehlen sind
hierbei Vollkornprodukte, frisches Obst und Gemüse, Milchprodukte wie
zum Beispiel Quark, Joghurt und Käse, magere Fleischerzeugnisse und
Wurstwaren mit max. 20% Fett.
Mittagessen
Unser Mittagessen erhalten wir von der Sozialküche Zaspel aus
Lommatzsch.
Für alle Kindergarten- und Krippenkinder sind das Mittagessen und das
Vesper automatisch nach Abschluss eines Vertrages mit der Küche für
jeden Tag der Woche bestellt.
Für alle Hortkinder ist während der Schulzeit das Vesper täglich
automatisch angemeldet. In den Ferien sind Mittagessen und Vesper
angemeldet.
Sollte Ihr Kind krank werden oder aus sonstigen Gründen nicht in die
Kindereinrichtung kommen bzw. wenn Ihr Kind als Mittagskind vorm
Vesper geholt wird, dann ist das Essen direkt bei der Sozialküche
Lommatzsch über Ihre Zugangsdaten per Internet oder telefonisch
abzubestellen bis spätestens 7.30 Uhr des jeweiligen Tages.
Der Speiseplan wird von unserer Kindertagesstätte ausgewählt.
Gemeinsam mit den Kindern können wir im Vormonat aus 3 verschiedenen
Angeboten wählen. Dabei achten wir auf gesunde und
abwechslungsreiche, aber auch kindgerechte Kost.
Vesper
Die Kinder erhalten in unserer Kindertagesstätte ein Vesper, das in
unserer Einrichtung zubereitet wird. Die Abrechnung erfolgt über die
Sozialküche Lommatzsch. Abbestellungen bitte bis spätestens 7.30 Uhr
des jeweiligen Tages über Ihre Zugangsdaten im Internet oder
telefonisch bei der Sozialküche Lommatzsch
Getränke
Den Kindern stehen täglich zu den Mahlzeiten Getränke wie Tee und/
oder Kakao zur Verfügung. Zwischendurch wird den Kindern Wasser
angeboten. Wir bemühen uns die Kinder dazu anzuhalten ausreichend zu
trinken.
Zahlungsweise
Die Bezahlung von Mittagessen, Vesper und Getränken erfolgt über
Bankeinzug automatisch per Lastschrift zum Monatsletzten des
laufenden Monats. Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte dem
Rundschreiben des Essenanbieters.
Für versäumte Abbestellungen bestehen keine
Rückerstattungsansprüche.